Sportmaterial

Clubs können Sportmaterial gemäss der Liste eingeben und erhalten entsprechende Rückvergütungen. Das Material ist immer für ein Kalenderjahr zu erfassen. Massgebend dabei ist nicht das Bezugsdatum, sondern das Valutadatum der Materialzahlung. Wird Material als Beispiel im Dezember bezogen, aber erst im Januar bezahlt, so ist dieses erst im Folgejahr abzurechnen.

Nicht subventionsberechtigt ist immer…

Alles persönliche Material (Unterwäsche, Tiefenschutz, Schlittschuhe, Zahnschutz, etc.) ist nicht subventionsberechtigt und kann nicht abgerechnet werden. Ebenso nicht berechtigt ist Material von Profi-Ligen (MySport-League, SwissLeague, Nationalleague).

 

Mehrwertsteuer:

Abzurechnen ist immer derjenige Betrag, welcher durch die Clubs auch bezahlt worden ist. Also der Betrag inklusive der Mehrwertsteuer.

 

Materialbezug aus dem Ausland:

Auch Material welches im Ausland gekauft wurde kann abgerechnet werden, sofern dieses auf der Sportmaterialliste aufgeführt ist. Was in diesem Fall nicht abgerechnet werden kann sind die Transport-/Versandkosten sowie Zollgebühren.

 

Materialsponsoring:

Wird Material über einen Sponsoringvertrag bezogen, kann dieses trotzdem abgerechnet werden. Als Zahlungsnachweis gilt in einem solchen Fall der Sponsoringvertrag.